Psychotherapeut gesucht in Berlin
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Psychotherapeut finden in Berlin
Über Ihnen scheint eine schwere dunkle Wolke zu lasten? Sie fühlen sich niedergeschlagen und haben keine Freude mehr an Aktivitäten? Sie isolieren sich zunehmend? Hinter Ihnen liegt ein traumatisches Erlebnis? Die Gründe für seelisches Leid können vielfältig sein.
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Psychotherapeuten in Erwägung zu ziehen, um die psychischen Belastungen zu lindern oder zu bekämpfen, gestörte Verhaltensweisen oder Einstellungen zu ändern und die Reifung, persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.
Sie suchen einen Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin in Berlin? Finden Sie schnell und einfach über das Beziehungszentrum alle Angebote in Berlin.
Was ist ein Psychotherapeut?
Die Berufsbezeichnung Psychotherapeut umfasst psychotherapeutisch tätige Ärzte, Psychologen und Pädagogen mit einer auf dem Studium aufbauenden fachkundigen Weiterbildung in Psychotherapie.
Psychotherapeuten diagnostizieren und behandeln psychische Erkrankungen und starke seelische Belastungen. Mittels Gesprächen versuchen sie schrittweise, ihre Patienten über ihre Probleme aufzuklären und ihnen einen Weg aus ihrer Problematik heraus aufzuzeigen.
Wer darf sich "Psychotherapeut" oder "Psychotherapeutin" nennen? - Rechtliche Regelungen & Ausbildung
Die Bezeichnungen „Psychotherapeut“, „Psychologischer Psychotherapeut“ und „Kinder- und Jugendpsychotherapeut“ sind in Deutschland durch das Strafgesetzbuch (§ 132a StGB) und das 1998 erlassene Psychotherapeutengesetz (§ 1 PsychThG) geschützt.
Wer der Tätigkeit eines ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten nachgehen will, muss zunächst ein Studium der Medizin oder Psychologie abgeschlossen haben. Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird auch ein Pädagogik oder Sozialpädagogik Studium anerkannt.
Zusätzlich zum Studium muss im Anschluss eine Psychotherapieweiterbildung (bei Ärzten) bzw. -ausbildung (bei Psychologen, Pädagogen) absolviert werden.
Während Ärzte aufgrund der bereits vorhandenen Approbation dabei lediglich die psychotherapeutische Fachkunde erlangen, endet die Ausbildung für Psychologen und Pädagogen mit einem Staatsexamen sowie der Erlangung der Approbation. Heilpraktiker sind nicht befugt, sich „Psychotherapeut“ zu nennen. Das gilt auch für die Heilpraktiker nur für Psychotherapie.
Aufgaben und Arbeitsbereiche - was macht ein Psychotherapeut?
Ein Psychotherapeut diagnostiziert und behandelt psychische, psychosoziale oder auch psychosomatisch bedingte Leidenszustände und Störungen mit Krankheitswert nach wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden.
Im Zentrum der psychotherapeutischen Tätigkeit stehen die Beziehung, der Austausch und das Gespräch zu dem Patienten. Psychotherapeuten begleiten diese in ihrer Entwicklung und bei der Suche nach einer Problemlösung oder Veränderung. Somit können sich Menschen mit seelischen Leiden selbst verstehen und helfen lernen.
Psychotherapeuten bieten Einzel- oder Gruppentherapien sowie Paar- und Familientherapien an. Auch die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen und Kleinkindern ist möglich.
Abgrenzung
1) Psychologische Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten sind Diplom-Psychologen, die eine Weiterbildung zum Psychotherapeuten absolviert haben. Sie erwerben in ihrer Ausbildung umfassende Kenntnisse über die Diagnostik und die Therapie psychischer Störungen und psychisch bedingter körperlicher Erkrankungen bei Erwachsenen. Psychologische Psychotherapeuten sind nicht berechtigt zu originär ärztlichen Tätigkeiten wie Medikamentenverordnung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten rechnen die Kosten der Therapie wie Ärzte über die gesetzlichen Krankenkassen ab. Während früher eine Überweisung durch den Hausarzt notwendig war, um eine Therapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten zu beginnen, wird diese heute nicht mehr benötigt.
2) Ärztliche Psychotherapeuten
Auch Ärzte verschiedener Fachrichtungen können Psychotherapie anbieten. Da in ihrer Ausbildung der Schwerpunkt vor allem auf den Funktionsweisen und Erkrankungen des menschlichen Körpers liegt, behandeln sie auch psychische Krankheiten oftmals aus medizinisch-organischer Sicht. Im Gegensatz zu Psychologischen Psychotherapeuten können sie auch mögliche körperliche Ursachen psychischer Erkrankungen erfassen und dürfen bei psychischen Erkrankungen auch Medikamente (Psychopharmaka) verschreiben.
Ärzte mit „fachgebundener Psychotherapie“ dürfen in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Erkrankungen psychotherapeutisch tätig werden, die in ihrem Fachgebiet liegen (ein Gynäkologe z. B. bei Vaginismus oder postpartaler Depression).
3) Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten sind für die Therapie psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen ausgebildet. Bei Bedarf können sie auch Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr behandeln. Sie sind häufig Diplom-Psychologen, können jedoch auch Pädagogik, Sozialpädagogik und andere sozialwissenschaftliche Fächer studiert haben.
Wie auch Psychologische Psychotherapeuten rechnen niedergelassene Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten die Kosten der Therapie über die gesetzlichen Krankenkassen ab.
Kostenübernahme in Deutschland - wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse und wann nicht?
Krankenkassen tragen die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine psychische Störung mit "Krankheitswert" handelt. Dazu gehören u.a.:
- Angststörungen
- Depressionen
- Essstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- psychosomatische Störungen
- Süchte
- Verhaltensstörungen
- Zwangsstörungen
Kassenzugelassene Psychologische Psychotherapeuten oder ein Arzt kann feststellen, ob eine solche psychische Störung vorliegt. Leistungen wie Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Da Schwierigkeiten in der Ehe jedoch auch zur Depressivität eines Partners führen können, empfiehlt sich generell zu überprüfen, ob eine psychische Störung vorliegt.
Aktuell werden nur die derzeit anerkannten „Richtlinienverfahren“ von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Nur diese gelten als „wissenschaftlich anerkannt“ und „wirtschaftlich“. Dazu gehören im Moment:
- Verhaltenstherapie
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- analytische Psychotherapie
- systemische Therapie
- EMDR
Die Kosten für die aufgezählten Verfahren werden nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn die Behandlung von Psychotherapeuten mit Approbation durchgeführt wird. Neben Einzeltherapien werden außerdem Gruppentherapien bezahlt, wenn der die Gruppe leitende Psychotherapeut eine Kassenzulassung für Psychotherapie und eine Zusatzausbildung in Gruppentherapie hat.
Privatbehandlung
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie prüfen, was in Ihrem Vertrag steht. Einige private Krankenversicherungen schränken die Leistungen bei psychischen Erkrankungen grundsätzlich ein. Andere lehnen es ab, überhaupt psychische Erkrankungen zu versichern, wenn der Versicherte in den 5 Jahren vor Vertragsabschluss psychisch erkrankt war.
Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten in der Rege nur die Kosten für Behandlungen mit psychotherapeutischen Verfahren, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannt sind. In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn schriftlich bestätigen zu lassen.