nid 4878

Du lebst in einer Patchworkfamilie und denkst darüber nach, dein Stiefkind zu adoptieren? Wenn das Verhältnis zu den Stiefeltern sehr eng ist und dem eines leiblichen Elternteils gleichkommt, dann kann über eine Stiefkindadoption nachgedacht werden.

Mit der Adoption erhält der Stiefvater oder auch die Stiefmutter mehr Rechte in Bezug auf das Stiefkind. In diesem Blogbeitrag erhältst du einen Überblick über die Stiefkindadoption. Bei weiteren und spezifischen Fragen solltest du in jedem Fall dein zuständiges Jugendamt um Rat fragen.

Adoption durch den Stiefvater oder die Stiefmutter

Durch eine Adoption durch den Stiefvater oder die Stiefmutter erkennt das Stiefelternteil das Stiefkind als sein eigenes Kind an. Dadurch erhält der Stiefvater beziehungsweise die Stiefmutter mehr Rechte, aber gleichzeitig auch mehr Pflichten. Das Stiefkind ist rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt. Das bedeutet, das Stiefkind wird in Bezug auf folgende Aspekte mit einem eigenen Kind gleichberechtigt.

  • Erbrecht
  • Sorgerecht
  • Unterhaltszahlungen

Welche Voraussetzungen gelten bei einer Stiefkindadoption?

1) Adoption minderjähriger Stiefkinder

Die meisten Stiefkindadoptionen finden statt, wenn das Kind noch minderjährig ist. Bei der Adoption steht immer das Wohl des Kindes im Vordergrund. Daher soll auch der Altersunterschied des Kindes und des Adoptierenden nicht mehr als 40 Jahre betragen. Für diese Regelung gibt es jedoch Ausnahmen. Außerdem muss der adoptierende Elternteil mindestens 25 Jahre alt sein.

Wenn du das Stiefkind deines Partners adoptieren möchtest, dann musst du entweder mindestens 1 Jahr lang mit deinem Partner verheiratet sein oder 4 Jahre lang in einer eheähnlichen Partnerschaft leben. Außerdem musst du auch seit mindestens einem Jahr gemeinsam mit dem Kind zusammenwohnen. Diese Regelung besteht erst seit dem Jahr 2020, davor war es Partnern, die nicht miteinander verheiratet sind, nicht möglich das Stiefkind zu adoptieren.

Wenn das Kind schon 14 Jahre alt ist, muss es der Adoption selbst zustimmen, bei Kindern unter 14 Jahren bestimmt der leibliche Elternteil im Sinne des Kindes. Außerdem müssen beide leiblichen Eltern der Adoption zustimmen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen und das Gericht stimmt in Sonderfällen einer Adoption zu, die nur von einem Elternteil gewünscht ist. Auch wenn der leibliche Vater oder die leibliche Mutter nicht aufzufinden ist, gilt dies als besonderer Umstand der Adoption. Die Zustimmung des anderen Elternteils ist wichtig, da der Rechtsanspruch dessen nach der Adoption erlischt.

Hilfe bei deinem Beziehungsproblem?

Durch Paartherapie oder Einzelberatung langfristig mehr Erfolg in deiner Beziehung.

  • Soforthilfe
  • Höchste Qualität
  • Diskrete Online Therapie

Im Folgenden haben wir dir die Voraussetzungen noch einmal übersichtlich zusammengestellt:

  • Alter des Adoptierenden: Mindestens 25 Jahre (in Ausnahmefällen 21 Jahre)
  • Altersunterschied Adoptierender/ Kind: Nicht mehr als 40 Jahre (in Ausnahmefällen höher)
  • Länge des Zusammenlebens mit dem Partner: Mindestens 1 Jahr Ehe oder 4 Jahre in einer eheähnlichen Beziehung
  • Länge des Zusammenlebens mit dem Kind: Mindestens 1 Jahr zusammenwohnen
Eltern mit zwei kleinen Kindern laufen auf einem Waldweg

2) Adoption von Stiefkindern über 18 Jahren

Die Adoption von Stiefkindern über 18 Jahren unterscheidet sich von der Adoption bei minderjährigen Kindern. So müssen beispielsweise nicht mehr beide leiblichen Elternteile der Adoption zustimmen. Trotzdem steht bei einer Erwachsenenadoption natürlich auch das Wohl des erwachsenen Kindes im Mittelpunkt. Darüber hinaus sollte eine Eltern-Kind-ähnliche Beziehung bestehen.

Rechte des Stiefvaters / der Stiefmutter ohne Adoption

Der Stiefvater oder die Stiefmutter hat auch ohne Adoption Rechte und Verantwortung gegenüber dem Stiefkind. Voraussetzung hierfür ist eine Ehe zwischen dem Stiefelternteil und dem leiblichen Elternteil. Diese Rechte und Pflichten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in §1687b geregelt. Dieser Paragraf namens Sorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten besagt:

(1) Der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteils, der nicht Elternteil des Kindes ist, hat im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. § 1629 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend.

(2) Bei Gefahr im Verzug ist der Ehegatte dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der sorgeberechtigte Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.

(3) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

(4) Die Befugnisse nach Absatz 1 bestehen nicht, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend getrennt leben.

Persönliches Coaching hilft dir deine Beziehung zu verbessern

Das Beziehungszentrum bietet professionelle Paartherapie, Einzelberatung und Trennungsbegleitung.
Jetzt Erstgespräch vereinbaren.

Stiefkindadoption in einer gleichgeschlechtlichen Ehe

Seit 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Daher ergeben sich bei homosexuellen Paaren keine anderen Rechte und Pflichten bei der Stiefkindadoption. Wenn ein Kind innerhalb einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft geboren wird, sind jedoch nicht automatisch beide Mütter die leiblichen Eltern des Kindes. Es muss eine Adoption durchgeführt werden, damit beide Eltern rechtlich gleichgestellt sind.

Wie läuft eine Stiefkindadoption ab?

Für eine Stiefkindadoption muss zunächst ein Termin beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Dieses Amt und die zuständige Adoptionsstelle prüft dann (auch innerhalb von Befragungen der Familienmitglieder), ob die Voraussetzungen für die Adoption gegeben sind und hinterfragt die Gründe der Adoption.

Der Adoptionsantrag wird jedoch nicht bei dem Jugendamt, sondern beim Familiengericht gestellt. Hierfür ziehst du am besten einen Notar zurate, der den Antrag wiederum beim Familiengericht einreicht. Es werden für die Stiefkindadoption eine Vielzahl von Dokumenten benötigt, die beim Jugendamt einzureichen sind. Nur, wenn diese Dokumente vorliegen, kann die Stiefkindadoption beantragt werden.

  • Familienstammbuch
  • Geburtsurkunde des Stiefkindes
  • Heiratsurkunde oder Nachweis der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Einkommensteuernachweis
  • Beglaubigte Einwilligung der leiblichen Eltern
  • Sorgerechtsbeschluss

Bis das gesamte Adoptionsverfahren erfolgreich ist und du dein Stiefkind adoptiert hast, dauert es in etwa 1 Jahr – kann unter besonderen Umständen jedoch auch deutlich länger dauern.

Ist es möglich, die Stiefkindadoption rückgängig zu machen?

Nein, es ist grundsätzlich nicht möglich, eine Adoption einfach so rückgängig zu machen. Ein Kind zu adoptieren und dies als sein eigenes zu akzeptieren, ist ein großer Schritt, der gleichzeitig mit großer Verantwortung einhergeht. Daher solltest du dir sehr gut überlegen, ob du das Kind deines Partners adoptieren möchtest.

Auch bei einer Scheidung oder Trennung bleibt die Adoption weiter bestehen. Eine Aufhebung wird nur in seltenen Fällen durch das Amt oder Gericht beschlossen, wenn entweder das Kindeswohl durch die Adoption gefährdet oder schon die Antragsstellung rechtswidrig abgelaufen ist.

Wie viel kostet die Stiefkindadoption?

Die Kosten einer Stiefkindadoption sind sehr überschaubar. Kosten fallen beispielsweise für das Beglaubigen der Urkunden an. Insgesamt sind in etwa mit Kosten von 100 bis höchstens 300 Euro zu rechnen.

Brauchst du weitere Unterstützung? Lass uns dich begleiten! Jetzt Erstgespräch vereinbaren.

Kundenbewertungen

4.8/5 von 154 Bewertungen.

Laura

Endlich weniger Streit und wieder mehr Liebe

Die regelmäßigen online Sitzungen mit Fokus auf Kommunikationstechniken haben uns wirklich geholfen. Wir hatten immer wieder die gleichen Streitgespräche oft über Kleinigkeiten. Der Therapeut hat mir erklärt warum ich und mein Mann immer wieder nach den gleichen Mustern reagieren. Jetzt wenden wir die Tipps an und wir streiten deutlich weniger!

Claudia

Therapie hat uns geholfen

Das ständige Streiten und die Anspannungen in unserer Beziehung waren für meinen Partner und mich wahnsinnig anstregend. Trotzdem wollten wir die Beziehung nicht so einfach aufgeben. Unsere Therapeutin hat uns geholfen mehr Verständnis für einander aufzubringen und uns gezeigt, wie wir an unserer Beziehung effektiv arbeiten können. Heute sind wir wieder ein glückliches Paar!

Markus

Wir wollten nicht so einfach aufgeben!

Auf Grund meiner Arbeit war ich oft nicht zuhause und gestresst und damit kamen die Probleme. Wir mussten lernen unsere Probleme konstruktiv zu kommunizieren und an unserer Beziehung arbeiten. Da wir es alleine nicht geschafft haben, haben wir die Hilfe eines Therpeuten in Anspruch genommen. Ein voller Erfolg!