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Du lebst in einer Patchworkfamilie und machst dir Gedanken über deine Zukunft? Was möchtest du deinen Kindern und Stiefkindern vererben? Erbt dein Lebenspartner, auch wenn ihr nicht verheiratet seid?

Das Thema Erbe in einer Patchworkfamilie, ist kein einfaches Thema. Erbrechtliche Streitfälle entzweien Familien und gerade in der Patchworkfamilie ist ein harmonisches Zusammenleben herausfordernd. Streit um das Erbe soll das Patchworkfamilienleben nicht noch zusätzlich belasten. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit rechtlichen Themen auseinanderzusetzen und offen zu kommunizieren. Insbesondere beim Thema Erbe kennt das Bürgerliche Gesetzbuch im Erbrecht keine speziellen Regeln bei einer Patchworkfamilie. Bevor also der nächste Schritt in eine neue Familie gegangen wird, sollten sich Gedanken zum Thema Erbe, Testament, Eheverträge, Unterhalt, Adoption und Namensgebung gemacht werden. 

Der folgende Blogbeitrag aus der Serie Patchworkfamilie, gibt einen Überblick über das Thema Erbe in der Patchworkfamilie.

Wer erbt, wenn es kein Testament gibt? Die gesetzliche Erbfolge der Patchworkfamilie im Stammbaum

Du fragst dich, wer erben würde, wenn du kein Testament aufgesetzt hast? Dieser Fall, wird durch die gesetzliche Erbfolge geregelt. Als Mitglied einer Patchworkfamilie, ist es wichtig die gesetzliche Erbfolge zu kennen, denn sie hat das Ziel, dass Vermögen an die Familie weiterzugegeben und knüpft daher an der Blutsverwandtschaft im Stammbaum an. Die Verwandten werden hierbei in Rangordnungen (Erben 1. Ordnung, Erben 2. Ordnung, Erben 3. Ordnung, …) nach der verwandtschaftlichen Nähe des Verstorbenen eingeteilt. Hierbei schließen Verwandte einer vorgehenden Ordnung Verwandte einer nachgehenden Ordnung aus (§1930 BGB). Das Erbe wird auf die Erbberechtigten zu gleichen Teilen aufgeteilt. Da Ehegatten nicht zur Blutsverwandtschaft zählen, existiert das Ehegattenerbrecht (§§1931-1934 BGB), welches ein Sondererbrecht für den Ehegatten des Verstorbenen darstellt

  • Die Erben 1. Ordnung: direkte Abkömmlinge des Erblassers, wie Kinder, Enkel und Urenkel. Für Patchworkfamilien ist wichtig zu wissen, dass auch nicht eheliche und adoptierte Kinder gesetzliche Erben sein können, wenn die Vaterschaft bei nicht ehelichen Kindern familienrechtlich formell feststeht.
  • Die Erben 2. Ordnung: Eltern des Erblassers, Geschwister, Nichten und Neffen. Existieren keine Erben 1. Ordnung, wird das Erbe an einen der 2. Ordnung weitergegeben. 
  • Die Erben 3. Ordnung: Großeltern des Erblassers, sowie Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen. 

Ehegattenerbrecht (§§1931 – 1934 BGB) 

Das Sondererbrecht des Ehegatten legt diesen ebenfalls als gesetzlichen Erben fest. Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten gleichgestellt und das Sondererbrecht gilt auch für diese. Das Sonderrecht regelt unter anderem, dass sich der Erbanteil des Ehegatten/Lebenspartner um bestimmte Sätze erhöht: 

  • Neben Erben der 1. Ordnung, erhöht sich der Anteil des Ehegatten um ¼ 

  • Neben Erben der 2. Ordnung, erhöht sich der Anteil des Ehegatten um ½ 

  • Neben allen anderen Ordnungen erbt der Ehegatte als Alleinerbe 

Die gesetzliche Erbfolge im Stammbaum bedenkt beim Erbe nur Familienmitglieder, bei denen eine Blutsverwandtschaft besteht und kennt die Konstruktionen der Patchworkfamilie nicht. Wenn du in einer Patchworkfamilie lebst, regle dein Erbe immer über ein Testament oder einen Erbvertrag!

Testament in der Patchworkfamilie: Nutze einen Erbvertrag

Du möchtest selbst bestimmen, wer in deiner Patchworkfamilie wie viel von deinem Vermögen erben soll? Hier gibt es die Möglichkeiten ein Einzeltestament, ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen. Die Varianten werden im Folgenden kurz vorgestellt:  

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1) Einzeltestament 

Das Einzeltestament erstellst du individuell. In einer Ehe oder Lebenspartnerschaft testiert jeder Partner somit allein und bestimmt, an wen sein Vermögen gehen soll. Hier muss ein hohes Vertrauen in den Partner gesetzt werden, da dieser jederzeit sein Testament abändern kann.  

Großeltern mit Kindern

2) Gemeinschaftliches Testament 

Möchtest du mit deinem Ehegatten ein Testament erstellen, eignet sich ein gemeinschaftliches Testament. Im gemeinschaftlichen Testament kann eine Bindungswirkung hervorgerufen und eine Abänderung des Testaments nach dem Tode eines Partners unterbunden werden, sodass der gemeinsame Wille auch umgesetzt wird. Dies kann über eine Vor- und Nacherbschaft umgesetzt werden, bei dem der Ehegatte als Vorerbe und die Kinder als Nacherbe eingesetzt werden. Dadurch ist das Erbe der Kinder gesichert und der Ehepartner kann das Vermögen nicht verbrauchen oder nur an seine eigenen Kinder weitervererben. Jedoch sind hier die Pflichtteilansprüche zu beachten, die Kinder geltend machen können, bevor die Nacherbschaft eintritt.  

3) Erbvertrag 

Ihr seid nicht verheiratet, möchtet aber trotzdem zusammen euer Erbe regeln? Der Erbvertrag kann zwischen unverheirateten Paaren, Eheleuten sowie Lebenspartnern geschlossen werden, da dieser von einem Notar beurkundet wird. Der Erbvertrag kann von einem Teil nur widerrufen werden, wenn dies so festgehalten ist. Zudem kann eine Abänderung nicht mehr nach dem Tod eines Ehegatten erfolgen. Damit ist der Erbvertrag sehr sicher, denn der Partner kann nach dem Tod des Ehepartners den Vertrag nicht mehr nach seinem Belieben verändern.  

Für dich und deine Patchworkfamilie eignet sich ein Erbvertrag, da dieser die größtmögliche Sicherheit bietet, dass die letztwillige Verfügung jedes Partners umgesetzt wird und gemeinsame sowie die Kinder aus früheren Ehen beider Seiten bedacht werden können.

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4) Berliner Testament 

Das Berliner Testament ist unter Eheleuten, die keine Patchworkfamilie haben, sehr beliebt. Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament. Das Berliner Testament regelt das Erbe, wie folgt: 

Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tod des zuletzt Versterbenden sollen unsere gemeinsamen Kinder Schlusserben zu gleichen Teilen sein. 

Patchworkfamilien ist von einem Berliner Testament in jedem Falle abzuraten, da nur die gemeinsamen Kinder bedacht werden. Kinder aus vorherigen Ehen sind nach dem Gesetz Erben 1. Ordnung. Daher können sie ihren Pflichtteilsanspruch, resultierend aus der gesetzlichen Erbfolge, an das Erbe stellen. 

Verteilung des Erbes auf die Kinder in einer Patchworkfamilie 

1) Gleichstellung aller Kinder 

Kinder aus der früheren Ehe, gemeinsame Kinder oder Kinder, die beim Ex-Partner leben. Funktioniert deine  Patchworkfamilie gut, sollen alle Kinder berücksichtigt werden. Das funktioniert so:
Für Patchworkfamilien mit diesem Wunsch ist es sinnvoll sich zunächst gegenseitig als Alleinerben und die Kinder mit einem Quotenverhältnis als Nacherben einzusetzen.  

Beispiel:  

Du und dein Partner seid verheiratet. Dein Partner hat vier Töchter aus erster Ehe und du einen Sohn. Ihr möchtet, dass mit eurem Erbe alle fünf Kinder zu gleichen Teilen berücksichtigen.  

Dies könnt ihr in eurem Nachlass so regeln: „Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Alle 5 Kinder erhalten beim Tod des zuerst Versterbenden ein Vermächtnis in Höhe von 1/5 des Nachlasses des zuerst Versterbenden. Fällig wird das Vermächtnis erst beim Tod des zuletzt Versterbenden. Das Quotenvermächtnis entfällt für das Kind, welches beim Tod des zuerst Versterbenden seinen Pflichtanteil geltend macht. 

2) Unterschiedliche Verteilung an die Kinder 

Leider hast du nicht mehr viel Kontakt zu Kindern aus deiner ersten Ehe und du möchtest dein Erbe unterschiedlich unter deinen Kindern aus der ersten und jetztigen Ehe aufteilen? Da es in diesen Fällen, oft zu Streit kommt, sollte die Formuierung im Nachlass klar sein. Zudem sind bei der Minderung des Erbes immer die Pflichtteilansprüche zu berücksichtigen. Diese sollten anerkannt und reduziert werden. Eine Möglichkeit für eine unterschiedliche Vermögensverteilung auf die Kinder wäre: 

In einem gemeinsamen Testament oder Erbvertrag setzen sich die Ehepartner zunächst als Alleinerben ein und die Kinder aus der gemeinsamen und den vorherigen Ehen als Schlusserben. In dem Testament oder Erbvertrag werden die einzelnen Ansprüche festgehalten. Zudem sollte die Jastrow’sche Klausel eingesetzt werden, um zu vermeiden, dass Kinder über den Pflichtteil an einen größeren Anteil des Nachlasses gelangen, als vorgesehen.

Ein unterschiedliche Berücksichtigung der Kinder, fördert oft Streit und Eifersucht. Wenn du das Gefühl hast, du möchtest zu deinen Kindern eine gute Beziehung haben, helfen Gesprächs- oder Familientherapien.

Häufige Fragen bei rechtlichen Regeln in der Patchworkfamilie

1) Was ist der Pflichtteilsanspruch? 

Einen Pflichtteilsanspruch können pflichtteilsberechtigte Personen nutzen. Im Erbrecht sind die direkten Nachkommen, die Kinder des Erblassers, der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner pflichtteilsberechtigt. Hat der Erblasser keine dieser Abkömmlinge werden Eltern ebenfalls pflichtteilsberechtigt. Nicht pflichtteilsberechtigt sind alle anderen Personen aus den Ordnungen der gesetzlichen Erbreihenfolge.  

Der Pflichtteilsanspruch entsteht, laut §2303 BGB i.V.m. §2317 Abs. 1 BGB, wenn: 

  1. Der Pflichtteilsberechtigte durch Verfügung von Todes wegen (Erbvertrag, Testament) von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird 

  1. Er im Falle der gesetzlichen Erbfolge Erbe geworden wäre 

  1. Er als Nacherbe eingesetzt wird: In diesem Fall kann er sein Nacherbe ausschlagen und stattdessen den Pflichtteil verlangen. 

2) Sind deine Stiefkinder erbberechtigt? 

Bringt dein Partner oder deine Partnerin Kinder in die Patchworkfamilie, entsteht die Frage, ob die Stiefkinder erbberechtigt sind. Stiefkinder sind jedoch nicht über die gesetzliche Erbfolge erbberechtigt, da diese nur die leiblichen Verwandten bedenkt. Soll an Stiefkinder vererbt werden, kannst du dies über einen Erbvertrag oder Testament regeln. Eine Adoption wäre eine weitere Möglichkeit, um dein Stiefkinder in die gesetzliche Erbfolge aufzunehmen.  

3) Welche Rechte haben deine leiblichen Kinder aus der ersten Ehe? 

Deine leibliche Kinder aus erster Ehe sind in der gesetzlichen Erbfolge immer Erben der 1. Ordnung, wonach sie einen Pflichtteilsanspruch geltend machen können, wenn sie im Erbe nicht berücksichtigt worden sind. Mach dir in deiner Patchworkfamilie bewusst, wer welchen Pflichtteilsanspruch besitzt und bedenke dies im Erbvertrag, Einzeltestament oder im gemeinschaftlichen Testament. 

4) Welche Bindewirkungen können aus früheren Ehen bestehen? 

Mit der Scheidung sind Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente automatisch nicht mehr wirksam. Bei der Trennung von unverheirateten Paaren, die einen Erbvertrag geschlossen haben, reicht eine Trennung jedoch nicht zur Aufhebung des Erbvertrages. Der Erbvertrag muss beim Notar aufgehoben werden. Somit bestehen generell aus früheren Ehen keine Bindewirkungen. Teilt ihr euch das Sorgerecht der Kinder und kommt es zu dem Fall, dass die minderjährigen Kinder erben, hat dein Ex-Partner über das Sorgerecht Zugriff auf das geerbte Vermögen. 

5) Was mache ich bei Streit in der Patchworkfamilie zum Thema Erbe?

Hast du dich entscheiden, deine Kinder unterschiedlich zu berücksichtigen? Versteht dein Partner in der Patchworkfamilie nicht, weshalb du die Stiefkinder anders in dienem Nachlass berücksichtigen möchtest, als deine Kinder aus der ersten Ehe? Oder entsteht Streit zwischen den verschiedenen Patchworkfamilienteilen?

Offene Kommunikation ist dabei besonders wichtig! Erfahrene Therapeuten helfen dir mit Familien- und Gesprächstherapien die verschiedenen Teile deiner Patchworkfamilie zusammenzubringen und zeigen dir, wie du mit Streit umgehst. Auch eine Paartherapie hilft dir in deiner Patchworkfamilie.

Fazit: Bei Patchworkfamilien immer ein Testament oder Erbvertrag erstellen 

Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland ist nicht auf komplizierte Familienstrukturen, wie in Patchworkfamilien ausgerichtet. Wenn du dich mit deinem Nachlass beschäftigst, sind hier vier Punkte, die du berücksichtigen solltest:

  1. Setzte dich in deiner Patchworkfamilien frühzeitig mit dem Thema Erbe auseinandersetzen, um im Todesfall unschöne Ereignisse, Eifersucht und Streit zwischen den Familienteilen zu vermeiden. 

  1. Regle dein Erbe in einem Testament, bestenfalls in einem Erbvertrag. 

  1. Bedenke die Pflichtteilansprüche deiner Kinder. 

  2. Ziehe einen Fachanwalt für Erbrecht zurate: Jede Patchworkfamilie ist individuell und weist komplizierte Familienverhältnisse aufweisen. 

In deiner Patchworkfamilie kommt es zu Streit und Eifersucht nach einem Erbschaftsfall? Du möchtest dein Erbe unterschiedlich an deine Kinder aus der früheren Ehe und der jetzigen aufteilen und weißt nicht, wie du es deinen Kindern am besten erklärst?  

Über das Beziehungszentrum findest du qualifizierte Familientherapeuten, die sich mit komplizierten Familienverhältnissen auskennen, dich beraten und dir weiterhelfen können.  

Brauchst du weitere Unterstützung? Lass uns dich begleiten! Jetzt Erstgespräch vereinbaren.

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